Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

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Im Jahr 2022 haben nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 261.000 Teilnehmer eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung begonnen.

Zugleich traten der BA-Statistik zufolge im Jahr 2022 rund 263.000 Teilnehmer aus einer Förderung der beruflichen Weiterbildung aus, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Parlamentarische Anfrage weiter hervorgeht. Von diesen haben den Angaben zufolge 81,6 Prozent die Maßnahme erfolgreich beendet.

Zu einer Frage nach der Nutzung von BIldungsgutscheinen heißt es in der Antwort:

Im Sinne eines lebenslangen Lernens bzw. aufeinander aufbauender Qualifizierungen ist es bei Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen möglich, dass mehrere Bildungsgutscheine ausgestellt werden, soweit die Qualifizierung für eine nachhaltige Integration bzw. den Erhalt der Beschäftigung notwendig erscheint. Eine maximale Anzahl ist nicht vorgegeben.

Mit dem Bildungsgutschein wird lediglich das Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen bescheinigt. Es handelt sich hierbei um eine Förderzusage. Für die Ausgabe von Bildungsgutscheinen gibt es keine Vorgaben, wie oft jemand einen Bildungsgutschein erhalten kann. Vielmehr geht es im Rahmen einer Einzelfallprüfung darum, ob die Weiterbildung notwendig erscheint, um jemanden bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder um eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen. Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.


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