Brandenburg: Überarbeitete Weiterbildungsrichtlinie seit 1. April 2017 in Kraft

Weiterbildung / Bildungspolitik
Land Brandenburg

Die überarbeitete Weiterbildungsrichtlinie (WB-RL) des Landes Brandenburg ist am 1. April 2017 mit geänderten Förderkonditionen für Beschäftigte, Unternehmen und Vereine sowie Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Kraft getreten. Eine Antragstellung für den Bildungsscheck Brandenburg ist damit ab sofort wieder möglich.

Die äußerst positive Resonanz zur Weiterbildungsrichtlinie seit dem Start im Mai 2015 hatte teilweise eine verlängerte Antragsbearbeitung zur Folge. Aufgrund dessen wurden mit der Neuauflage der Richtlinie die Förderkonditionen angepasst, um die hohe Nachfrage für die gesamte Förderlaufzeit bedienen und eine zügige Antragsbearbeitung gewährleisten zu können. Für das Programm stehen mit Start der überarbeiteten Richtlinie bis 2020 noch rund 21,9 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Somit gibt es im Land Brandenburg umfangreiche Möglichkeiten, eine Unterstützung für die Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung zu erhalten.

Wesentliche Neuerungen der Richtlinie

Bildungsscheck Brandenburg:

Weiterbildung in Unternehmen:

Sonstiges:

Kleine Änderungen gab es auch bei den weiteren Förderelementen der Weiterbildungsrichtlinie wie zum Beispiel der Weiterbildung in Vereinen oder Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe.

Weitere Informationen zur Antragstellung sind auf den Internetseiten der ILB zu finden.

Beratung zur Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg sowie zu einer Vielzahl weiterer Landes- und Bundesförderprogramme bietet das Team Weiterbildung Brandenburg bei der ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg im Bereich ZAB Arbeit.

 

 

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