Arbeitslosenversicherung stabilisiert die Konjunktur

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Die in Krisenzeiten wachsenden Ausgaben und sinkenden Einnahmen der Arbeitslosenversicherung tragen erheblich zur Stabilisierung der Konjunktur bei. Im Krisenfall wird so die Kaufkraft der Konsumenten gestützt. Damit die Arbeitslosenversicherung diese wichtige Stabilisierungsfunktion erfüllen kann, bedarf es einer hinreichenden Rücklage, erklärt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer am 23. Januar 2017 veröffentlichten Studie. Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten drei Rezessionen nennt das IAB hierfür eine Größenordnung von 20 Milliarden Euro.

Wirtschaftskrisen führen zu steigender Arbeitslosigkeit und damit zu steigenden Ausgaben beim Arbeitslosengeld. Auch bei den Fördermaßnahmen für Arbeitslose steigen die Ausgaben. Gleichzeitig verringern sich die Beitragseinnahmen der Arbeitslosenversicherung, da die Lohnsumme sinkt: Es gibt weniger Jobs, zudem fallen auch weniger Überstunden an als bei einer guten Konjunktur.

Auch andere öffentliche Haushalte – von Bund, Ländern und Gemeinden sowie von den anderen Sozialversicherungen wie der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung – entwickeln sich konjunkturabhängig. In der Arbeitslosenversicherung sind die Schwankungen jedoch besonders groß, weil in einer Krise sowohl bei der Einnahmenseite als auch bei der Ausgabenseite zugleich erhebliche Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben anfallen.

»Diese wichtige Stabilisierungsfunktion kann die Arbeitslosenversicherung durch den Aufbau einer hinreichenden Rücklage erfüllen«, erläutern die Studienautoren Karl Heinz Hausner und Enzo Weber. Die dafür erforderliche Größenordnung schätzen die Forscher auf 0,65 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) oder rund 20 Milliarden Euro. Dementsprechend sei in guten Zeiten auf hinreichende Beitragseinnahmen zu achten. Die vergangene sehr positive Arbeitsmarktentwicklung könne dabei nicht als Normalfall gelten. Erst bei Erreichen des Rücklagenziels kämen Beitragssatzsenkungen in Betracht, so Hausner und Weber.

In den Krisenjahren 2009 und 2010 belief sich die Summe aus Mindereinnahmen und Mehrausgaben der Arbeitslosenversicherung auf insgesamt rund 22 Milliarden Euro. »Dies entsprach im Jahr 2009 0,56 Prozent des BIP und im Jahr 2010 0,32 Prozent«, schreiben Hausner und Weber. Die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit betrugen Ende 2007 mit 18 Milliarden Euro rund 0,71 Prozent des BIP, konnten das Defizit also nicht vollständig finanzieren – der Bund leistete dann einen Zuschuss, um den Fehlbetrag auszugleichen.

Die vorherigen Rezessionen in der Zeit seit der Wiedervereinigung traten in den Jahren 1993 und 2003 auf. In den Jahren 1993 und 1994 entstand im Haushalt der Arbeitslosenversicherung ein konjunkturbedingtes Defizit von 0,61 Prozent des BIP, in den Jahren 2003 bis 2005 waren es 0,42 Prozent.

 

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