Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit nehmen deutlich zu

BAuA

Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit nehmen deutlich zu

Die Arbeitsunfälle in Deutschland nehmen stetig ab. Mit insgesamt rund 945.000 Unfällen stabilisierte sich die Zahl der Arbeitsunfälle auch 2015 unterhalb der Millionengrenze. Dabei kommen auf 1.000 Vollarbeiter rund 23 Unfälle. Durch Arbeitsunfähigkeit fielen nach Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im vergangenen Jahr 587 Millionen Erwerbstage aus. Dies führte zu einem Produktionsausfall anhand der Lohnkosten von 64 Milliarden Euro. Durch Verlust an Arbeitsproduktivität gingen der deutschen Volkswirtschaft damit rund 113 Milliarden Euro an Bruttowertschöpfung verloren.

Zu diesen und weiteren Ergebnissen kommt der statistische Bericht »Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit« (SuGA), den die BAuA jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt. Als klassische Indikatoren für die Güte von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit führt er die Unfallentwicklung und die Anzahl der Berufserkrankungen auf.

Die Zahl der Verrentungen aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit ist im Vergleich zu 2014 um 2,2 Prozent gestiegen. Wurden 2014 169.281 Fälle von Verrentung verzeichnet, waren es 2015 172.921 Fälle. Dabei haben die Verrentungen aufgrund von Muskel-Skelett-Erkrankungen jedoch wie in den Vorjahren weiterhin abgenommen - in den vergangenen drei Jahren um etwa 12 Prozent. Mit 42,9 Prozent sind psychische und Verhaltensstörungen mit Abstand häufigste Ursache für eine vorzeitige Verrentung.

Mit einem Anstieg von 8,8 Prozent weisen die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit eine deutliche Zunahme auf. Auch die Zahl anerkannter Berufskrankheiten ist 2015 um 6,3 Prozent gestiegen. Diese Entwicklungen lassen sich auf die Aufnahme neuer Berufskrankheiten in die Berufskrankheiten-Verordnung im vergangenen Jahr zurückzuführen, auf die zusammen 9.303 Verdachtsanzeigen und 2.192 Anerkennungen entfallen.

Im Jahr 2015 starben 2.415 Menschen an den Folgen einer Berufskrankheit. Das bedeutet einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 54 Fälle. Trotz des Verbots von Asbest 1993 gehen noch immer fast zwei Drittel dieser Todesfälle auf den Umgang mit asbesthaltigem Material zurück. Die Zahlen der meldepflichtigen (-1,2 Prozent) und der tödlichen (-5,3 Prozent) Arbeitsunfälle sind im Vergleich zum Vorjahr weiterhin rückläufig. Die meldepflichtigen Wegeunfälle verzeichnen einen leichten Anstieg von 2,8 Prozent, wobei die Unfallquote je 1.000 Versicherungsverhältnisse nahezu stabil ist.

Je 100 Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung gab es 130 Fälle von Arbeitsunfähigkeit. Dabei blieb die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit mit durchschnittlich 11,7 Tagen stabil.

Hintergrund
Der SuGA 2015 zeigt die Veränderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz auf. Zudem enthält er Kurzberichte verschiedener Arbeitsschutzakteure wie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), den Arbeitsschutzbehörden der Länder und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (UVT). Daneben werden die Aktivitäten der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) dargestellt. In diesem Jahr enthält der Bericht zusätzlich einen Beitrag über das in seinen wesentlichen Teilen am 25. Juli 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz). In seinem Schwerpunkt stellt er zudem Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 vor.

 

 

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