Nachdem die Kultusministerkonferenz (KMK) bereits am 8. Februar 2024 den Nationalen Bericht zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses für die Jahre 2021 bis 2024 verabschiedet hat, hat das Bundeskabinett am 27. März 2024 ebenfalls seine Zustimmung gegeben.
Mit der Bologna-Erklärung legten 1999 insgesamt 30 Staaten die Grundlage für einen Europäischen Hochschulraum (EHR), der mittlerweile fast 50 Staaten umfasst. Als Kernziele stehen die einfache und einheitliche Anerkennung von Leistungen, eine gemeinsame Qualitätssicherung sowie eine verstärkte europäische Zusammenarbeit und Mobilität der Studierenden und Hochschulangehörigen im Fokus.
25 Jahre später sind durch grundlegende Strukturreformen in Deutschland die systemischen Vereinbarungen des Bologna-Prozesses erfüllt. Das Studienangebot ist überwiegend von international vergleichbaren Bachelor- und Masterstudiengängen geprägt. 2023 verzeichnete Deutschland mit 130.500 neuen Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit einen Spitzenwert. Somit waren mehr als ein Viertel der Studienanfänger ausländische Studierende.
Die Ministerinnen und Minister des Europäischen Hochschulraums treffen sich am 29./30. Mai 2024 in Albanien zur Abstimmung der weiteren Zusammenarbeit im EHR für die kommende Arbeitsperiode 2024 bis 2027. Zentral werden in den zukünftigen Debatten neben der weiteren Umsetzung der vereinbarten Strukturreformen in allen teilnehmenden Staaten vor allem die grundlegenden Werte des Europäischen Hochschulraumes sein. Dazu gehören Studierenden- und Lehrendenbeteiligung, Hochschulautonomie, – die Integrität der Wissenschaft sowie die gesellschaftliche Verantwortung von und für Hochschulen.